• Oberle Baumpflege

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.2.014.984-2
    Branche: Garten- und Landschaftsbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Oberle Baumpflege

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Garten- und Landschaftsbau

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    Baumpflege und Gartenunterhalt.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Oberle & Schötzau Baumpflege
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Oberle Baumpflege

    SHAB 230/2017 - 27.11.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3893611, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Oberle Baumpflege, in Maisprach, CHE-384.431.502, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2011, Publ. 6369150). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 203/2017 - 19.10.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3818577, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung nach Art. 153b HRegV Verfügung betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil (gem. Art. 153b HRegV) Es fällt in Betracht:

    1. Nach Feststellungen des Handelsregisteramts Basel-Landschaft haben folgende Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' Türkmen Transport, Niederdorf (CHE-163.663.796) ' Oberle Baumpflege, in Maisprach (CHE-384.431.502)
    2. Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief vom 16. Februar 2017 respektive 3. Juli 2017 und anschliessender Publikation im SHAB vom 29. August 2017 wurden die Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregisteramt kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Die Einzelunternehmen werden von Amtes wegen gemäss Art.
      2. Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
      3. Es werden keine Gebühren erhoben.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert
      5. Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16,
      6. Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen

      Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

    SHAB 166/2017 - 29.08.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3718985, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung gemäss Art. 153a HRegV Die nachfolgend genannten Einzelunternehmungen sind zur Zeit ohne Rechtsdomizil. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden, nachdem die schriftlichen Aufforderungen und die an weitere bekannte Adressen verschickten Kopien der Aufforderung auf dem Postweg nicht zugestellt werden konnten oder aber unbeantwortet blieben, hiermit gemäss Art 153a HRegV öffentlich dazu aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Einzelunternehmung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b gelöscht. Im Übrigen kann das Handelsregisteramt gegen die Eintragungspflichtigen gemäss Art. 943 OR Ordnungsbussen in Höhe von CHF

  • bis CHF 500 aussprechen.
    Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim ' Oberle Baumpflege, in Maisprach (CHE-384.431.502) ' Türkmen Transport, in Niederdorf (CHE-163.663.796)

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